Menschenrechtsorganisationen sind Organisationen, die gegen Menschenrechtsverletzungen kämpfen. Sie versuchen z.B. bei Inhaftierung politischer Häftlinge, drohender Todesstrafe oder Verfolgung ethnischer Minderheiten durch Organisation von Kundgebungen, Protestschreiben oder Presseerklärungen politische Prozesse zu beeinflussen oder in Gang zu setzen.
Menschenrechtsorganisationen sind meist nichtstaatliche Organisationen. Beispielsweise haben Bürgerrechtsbewegungen in den USA ähnliche Ziele. Typischerweise werden Menschenrechtsorganisationen durch Spenden, eine größere Zahl ehrenamtlicher Mitglieder und durch die Fürsprache prominenter Förderer unterstützt.
Nach Wikipedia werden Menschenrechte als die während des Humanismus und im Zeitalter der Aufklärung entwickelten, aus Naturrecht oder Vernunft abgeleiteten subjektiven Rechte jedes Menschen bezeichnet. Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass jeder Mensch allein aufgrund seines Menschseins mit gleichen Rechten ausgestattet sein soll und diese egalitär begründeten Rechte unveräußerlich und unteilbar sind sowie universelle Gültigkeit haben. Das Prinzip der Gleichberechtigung ist allen Menschenrechten übergeordnet.
So lautet es in Konventionen und Verfassungen meist wie folgt: „Jeder Mensch hat Anspruch auf die hiermit garantierten Menschenrechte und Freiheiten, ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer und sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen.“
Das Bestehen von Menschenrechten wird heute von fast allen Staaten prinzipiell anerkannt. Die Universalität ist gleichwohl Grundlage politischer Debatten über den etwaigen Missbrauch der Menschenrechte als Anlass für militärische und wirtschaftliche Einflussnahme durch die westlichen Industriestaaten.
Durch die Formulierung von Grundrechten in Verfassungen und internationalen Abkommen werden die Menschenrechte als einklagbare Rechte ausgestaltet.
Menschenrechte beinhalten eine Reihe von Rechten, dazu gehören die bürgerlichen und politischen Rechte, wie
· Persönlichkeitsrechte (grundlegende Rechte
Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
· Schutz vor Folter, Menschenversuchen ohne Einwilligung des Patienten, vor
Zwangssterilisation und Zwangskastration, Schutz vor Körperstrafen und Prügelstrafen sowie Schutz vor entwürdigender oder erniedrigender Behandlung (wie beispielsweise Ehrenstrafen), Abschaffung der Züchtigung in Erziehung und Schule
Die Freiheitsrechte sind eine weitere Kategorie der Menschenrechte. Dazu
zählen:
· Recht auf Freiheit, Eigentum und Sicherheit der Person
· Allgemeine, nur durch Gesetz beschränkbare Handlungsfreiheit
· Freiheit von willkürlichen Eingriffen in die Privatsphäre (Wohnung, Briefgeheimnis etc.)
· Persönlichkeitsrechte
· Meinungsfreiheit
· Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
· Reisefreiheit
· Versammlungsfreiheit
· Informationsfreiheit
· Berufsfreiheit
Zu den justizialen Menschenrechten gehören:
· Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz bei Rechtsverletzungen
· Gerechtes Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht mit gesetzlichen Richtern
· Anspruch auf rechtliches Gehör (audiatur et altera pars)
· Keine Strafe ohne vorheriges Gesetz (nulla poena sine lege)
· Unschuldsvermutung (in dubio pro reo)
Auch soziale Menschenrechte sind in vielen Staaten gültig. Zu den im Internationalen Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte festgelegten Rechtsnormen gehören u. a.:
· Recht auf Selbstbestimmung
· Gleichberechtigung von Mann und Frau
· Recht auf Arbeit und angemessene Entlohnung
· Recht auf Gründung von Gewerkschaften
· Schutz von Familien, Schwangeren, Müttern und Kindern
· Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, einschließlich angemessener
· Nahrung
· Recht auf den besten erreichbaren Gesundheitszustand
· Recht auf Bildung
· Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben
Zu den sozialen Rechten zählt die Unterlassung von Zwangsvertreibung im Zuge eines innerstaatlichen Konflikts wie auch die Respektierung des Rechts eines indigenen Volks auf Beibehaltung seiner Sprache, seines Rechtssystems oder seiner Institutionen.
Zu indigene Völkern gehören insbesondere Eingeborene, Naturvölker und nationale Minderheiten. Ihre Gesamtzahl wird auf etwa 350 Millionen Menschen in ca. 5000 Gemeinschaften(Völkern) geschätzt. Vertreter indigener Völker legen großen Wert auf die Unterscheidung zwischen nationalen Minderheiten, Volksgruppen und indigenen Völkern. Zu den wichtigsten Unterscheidungsmerkmalen gehören die spezifische Bindung indigener Völker an ihre jeweiligen Territorien, der Umstand der politischen und ökonomischen Marginalisierung, sowie der größere kulturelle und soziale Abstand zur jeweiligen Mehrheitsgesellschaft. Außerdem umfasst der Begriff „nationale Minderheit“ auch Gruppen, die selbst eine Vorbevölkerung überlagert haben, oder sekundär zugewandert sind.
Eindeutig um nationale Minderheiten handelt es sich bei Angehörigen einer Ethnie, die in einem anderen Staat die Titularnation stellt, also etwa Ungarn in Rumänien, Dänen in Schleswig-Holstein, Serben in Kroatien oder Polen in Litauen. In der Bundesrepublik Deutschland sind Dänen, Friesen, Sorben und Roma und Sinti deutscher Staatsbürgerschaft als nationale Minderheiten anerkannt. Als territorial nicht gebundene Minderheit sind in der Schweiz "Fahrende" anerkannt. Inwieweit diese Gruppen dan unter den Begriff indigen, hat mit dem Minderheiten-Status keinen Zusammenhang.
Da viele indigene Völker in enorm ressourcenreichen Gebieten der Erde leben, sind Konflikte, v.a. um Landnutzung und -rechte, ein generelles Problem dieser Völker. Ein Großteil der Uran-, Erdöl-, Gold- und Kohleförderung der Erde findet in den Gebieten indigener Völker statt. Weiterhin besteht in Ländern, wo gewaltsame Konflikte zwischen Regierungen und indigenen Völkern stattfinden, mitunter die Befürchtung einer Sezession der letzteren.
Zentrale Forderung der meisten Organisationen indigener Völker ist die verbindliche und uneingeschränkte Anerkennung ihrer Menschenrechte, beginnend mit dem Recht auf Selbstbestimmung, wie es in den ersten Artikeln der Internationalen Pakte über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie über bürgerliche und politische Rechte, also der beiden wichtigsten völkerrechtlich verbindlichen Menschenrechtsdokumente ausdrücklich anerkannt wird. Dies ist derzeit nicht gegeben. So können sich die Vereinten Nationen sich nicht einigen, ob es nun indigene Menschen oder indigene Völker gibt. Hintergrund dieses Definitionsstreits ist, dass das Völkerrecht mit dem Begriff Volk weit reichende spezifische Rechte verbindet, zuallererst das Recht auf Selbstbestimmung, was wiederum die freie Verfügung über Land und kostbaren Ressourcen einschließen
Menschrechtsorganisation |
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D-59331 Lüdinghausen |
0 25 91 / 75 33 |
0 25 91 / 705 27 |
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+49 (0)228 98373- 0 |
+49 (0)228 630036 |
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Broomgrove Road |
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+44 (0)20 7501 8920 |
+44 (0)20 7738 4110 |
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(00.33) 1.43.18.80 |
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